Verordnungen

Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Anschaffung, die Verwendung und den Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes

VerordnungFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 14. April 2014

RIS-Gesetzesnummer 20008185 · BGBl. II Nr. 524/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Fahrtaufträge, Fahrtenbücher und Tankkartensysteme

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes?

  • Kernaussage§ 8 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes behandelt "Fahrtaufträge, Fahrtenbücher und Tankkartensysteme" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für jeden Dienstkraftwagen ist ein Fahrtenbuch zu führen, das mindestens die im Muster lt. Anlage vorgesehenen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Fahrtaufträge, Fahrtenbücher und Tankkartensysteme

§ 8. (1) Für jeden Dienstkraftwagen ist ein Fahrtenbuch zu führen, das mindestens die im Muster lt. Anlage vorgesehenen Angaben zu enthalten hat. Die Lenkerinnen und Lenker von Dienstkraftwagen dürfen Fahrten mit Dienstkraftwagen nur auf Grund eines Fahrtauftrages durchführen und haben alle Fahrten im Fahrtenbuch einzutragen. Sofern der Fahrtauftrag nur mündlich erteilt wird, ist er von der verfügungsberechtigten Stelle (§ 2 Abs. 2) vorzumerken. Schriftliche Fahrtaufträge und elektronisch erstellte Aufzeichnungen sind Fahrtenbüchern gleichzusetzen, sofern sie die für Fahrtenbücher vorgesehenen Angaben enthalten.

(2) Das zuständige haushaltsleitende Organ hat zu entscheiden, ob auch für bediensteteneigene Kraftfahrzeuge, für die eine Pauschalvergütung gezahlt wird, ein Fahrtenbuch zu führen ist.

(3) Die verfügungsberechtigte Stelle (§ 2 Abs. 2) hat sich von der Einhaltung der Bestimmungen der Abs. 1 und 2 an Hand der Fahrtenbücher zu überzeugen.

(4) Die haushaltsführenden Stellen haben gemäß den Bestimmungen des BB-GmbH-Gesetzes die aus Verträgen der Bundesbeschaffung GmbH zur Verfügung gestellten Tankkartensysteme zu verwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes in einfachen Worten?

§ 8 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes behandelt "Fahrtaufträge, Fahrtenbücher und Tankkartensysteme" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. April 2014
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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