Verordnungen

Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Anschaffung, die Verwendung und den Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes

VerordnungFassung seit 1. Januar 2013RIS-Stand 14. April 2014

RIS-Gesetzesnummer 20008185 · BGBl. II Nr. 524/2012 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Lenkung von Dienstkraftwagen

Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes?

  • Kernaussage§ 7 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes behandelt "Lenkung von Dienstkraftwagen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die haushaltsleitenden Organe haben sicherzustellen, dass nur geeignete Bedienstete zur Lenkung eines Dienstkraftwagens ermächtigt werden. Die...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Lenkung von Dienstkraftwagen

§ 7. (1) Die haushaltsleitenden Organe haben sicherzustellen, dass nur geeignete Bedienstete zur Lenkung eines Dienstkraftwagens ermächtigt werden. Die Festlegung der Art und Weise, wie diese Eignung festgestellt wird, insbesondere durch Vorlage eines gültigen Führerscheines, Praxisnachweises, Eignungstests oder einer Fahrzuverlässigkeitsprüfung, bleibt den jeweiligen haushaltsleitenden Organen überlassen.

(2) Die Lenkerin oder der Lenker muss mit der Handhabung des Dienstkraftwagens und dessen technischen Einrichtungen vertraut sein. Sie oder er hat die Betriebsanleitung genau einzuhalten.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuAufnahme, Beurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes in einfachen Worten?

§ 7 Anschaffung, Verwendung und Einsatz von Kraftfahrzeugen des Bundes behandelt "Lenkung von Dienstkraftwagen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. April 2014
Fassung seit
1. Januar 2013
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 06:31
Frühere Fassungen

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