Bundesgesetze

Strafgesetzbuch

Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB)

StGBBundesgesetzFassung seit 1. Januar 2016RIS-Stand 24. Juli 2025

RIS-Gesetzesnummer 10002296 · BGBl. Nr. 60/1974 · 24/01 Strafgesetzbuch · Original im RIS öffnen

§ 181b

§ 181b Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen

Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 181b StGB?

  • Kernaussage§ 181b StGB behandelt "Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag Abfälle so sammelt, befördert, verwertet, beseitigt, diese Tätigkeiten...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen

§ 181b. (1) Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag Abfälle so sammelt, befördert, verwertet, beseitigt, diese Tätigkeiten betrieblich überwacht oder so kontrolliert, dass dadurch

(2) Wird durch die Tat der Tier- oder Pflanzenbestand erheblich geschädigt, eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands eines Gewässers, des Bodens oder der Luft oder einen Beseitigungsaufwand, der 50 000 Euro übersteigt, bewirkt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Hat die Tat eine der im § 169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.

(3) Wer außer dem Fall des Abs. 2 Abfälle entgegen Art. 2 Nummer 35 der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen in nicht unerheblicher Menge verbringt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 181b StGB in einfachen Worten?

§ 181b StGB behandelt "Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. September 2015
Fassung seit
1. Januar 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 13:56
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
  • BGBl. I Nr. 45/2025 (NR: GP XXVIII RV 135 AB 146 S. 37. BR: AB 11667 S. 980.)
  • BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
  • BGBl. I Nr. 135/2023 (NR: GP XXVII RV 2208 AB 2260 S. 233. BR: AB 11322 S. 959.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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