§ 174
§ 174 Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 174 StGB?
- Kernaussage§ 174 StGB behandelt "Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wer die im § 173 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel
§ 174. (1) Wer die im § 173 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine der im § 170 Abs. 2 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 174 StGB in einfachen Worten?
§ 174 StGB behandelt "Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. September 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 00:34
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 45/2025 (NR: GP XXVIII RV 135 AB 146 S. 37. BR: AB 11667 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
- BGBl. I Nr. 135/2023 (NR: GP XXVII RV 2208 AB 2260 S. 233. BR: AB 11322 S. 959.)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 5
- OGH5
Bei 5 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 13Os141/78; 13Os186/79; 12Os15/81 · 4. Juni 198113Os141/78; 13Os186/79; 12Os15/81 · 4. Juni 1981 · ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092341Veröff: EvBl 1979/92 S 277 Beisatz: Nicht jedoch von § 174 Abs 1 und § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Z 1) StGB (Spezialität). (T1) Veröff: SSt 52/34
StGB §80 D · StGB §88 C · StGB §174 Abs1OGH · RechtssatzOGH · 10Os158/80 · 23. Januar 198110Os158/80 · 23. Januar 1981 · ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0090141Veröff: EvBl 1981/140 S 405 = RZ 1981/30 S 111
StGB §15 B3 · StGB §173 · StGB §174OGH · RechtssatzOGH · 9Os97/79; 10Os158/80 · 23. Januar 19819Os97/79; 10Os158/80 · 23. Januar 1981 · ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095036Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72 S 219 Vgl auch; Beisatz: Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel, wenn entweder schon die Explosion oder die daraus resultierende Gefahr nur fahrlässig herbeigeführt wird. (T1) Veröff: EvBl 1981/140 S 405 = RZ 1981/30...
StGB §174OGH · RechtssatzOGH · 13Os186/79 · 27. März 198013Os186/79 · 27. März 1980 · ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089072StGB §6 A4 · StGB §174OGH · RechtssatzOGH · 9Os97/79; 13Os186/79 · 27. März 19809Os97/79; 13Os186/79 · 27. März 1980 · ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095030Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72 S 219 Beisatz: Einleitende Fahrlässigkeit. (T1)
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