§ 121
§ 121 Bestimmungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise
Fassung: 23. Dezember 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 121 SeilbG 2003?
- Kernaussage§ 121 SeilbG 2003 behandelt "Bestimmungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Ablauf der in den §§ 26 Z 2, 27 Z 2, 28 Abs. 1 und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bestimmungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise
§ 121. (1) Der Ablauf der in den §§ 26 Z 2, 27 Z 2, 28 Abs. 1 und 3, 43 Abs. 2, 49 Abs. 1 und 51 Abs. 1 sowie in der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013, BGBl. II Nr. 375/2013, geregelten Fristen, welche nach dem 13. März 2020 ablaufen würden, wird bis zum 30. April 2020 gehemmt.
(2) Der Ablauf von Fristen zur Erfüllung von Nebenbestimmungen bzw. Vorschreibungen, welche mit Bescheiden gemäß der §§ 48 Abs. 1, 99 oder 105 festgesetzt worden sind und nach dem 13. März 2020 ablaufen würden, wird bis zum 30. April 2020 gehemmt.
(3) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, durch Verordnung den in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkt bis längstens 31. Dezember 2021 zu verlängern, soweit dies aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Es können dabei auch Ausnahmen von der Fristenhemmung für bestimmte Fälle vorgesehen werden, soweit dies im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung des Seilbahnbetriebes erforderlich ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 121 SeilbG 2003 in einfachen Worten?
§ 121 SeilbG 2003 behandelt "Bestimmungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 23. Dezember 2020 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Dezember 2020
- Fassung seit
- 23. Dezember 2020
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 139/2020 (NR: GP XXVII RV 477 AB 549 S. 69. BR: AB 10481 S. 916.)
- BGBl. I Nr. 24/2020 (NR: GP XXVII IA 403/A AB 116 S. 22. BR: AB 10292 S. 905.)
- BGBl. I Nr. 79/2018 (NR: GP XXVI RV 274 AB 316 S. 43. BR: AB 10046 S. 885.)
- BGBl. I Nr. 40/2012 (NR: GP XXIV RV 1727 AB 1744 S. 153. BR: 8713 AB 8717 S. 808.)
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