§ 14
§ 14 Dienststellung und Dienstaufsicht
Fassung: 1. Januar 1986 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 RpflG?
- Kernaussage§ 14 RpflG behandelt "Dienststellung und Dienstaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ein Gerichtsbeamter kann neben seiner Verwendung als Rechtspfleger mit anderen Aufgaben des Gehobenen Dienstes, mit Genehmigung...
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Dienststellung und Dienstaufsicht
§ 14. (1) Ein Gerichtsbeamter kann neben seiner Verwendung als Rechtspfleger mit anderen Aufgaben des Gehobenen Dienstes, mit Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes auch mit Aufgaben des Fachdienstes bei Gericht beschäftigt werden. Im übrigen ist § 36 Abs. 4 BDG 1979 anzuwenden.
(2) Der Rechtspfleger untersteht in dieser Verwendung der Dienstaufsicht des Vorstehers des Bezirksgerichtes (Präsidenten des Gerichtshofes) und des Leiters der Gerichtsabteilung, der er zugewiesen ist, ansonsten auch der Dienstaufsicht des Vorstehers der Geschäftsstelle.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 RpflG in einfachen Worten?
§ 14 RpflG behandelt "Dienststellung und Dienstaufsicht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1986 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 26. Februar 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1986
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:17
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 6/2026 (NR: GP XXVIII RV 300 AB 386 S. 63. BR: 11762 AB 11764 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 91/2024 (NR: GP XXVII RV 2606 AB 2617 S. 274. BR: AB 11567 S. 970.)
- BGBl. I Nr. 179/2023 (NR: GP XXVII RV 2320 AB 2342 S. 247. BR: AB 11397 S. 961.)
- BGBl. I Nr. 78/2023 (NR: GP XXVII RV 2028 AB 2157 S. 226. BR: AB 11290 S. 957.)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
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- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- OGH2
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Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 6Ob650/84 · 27. September 19846Ob650/84 · 27. September 1984 · ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0036644Veröff: JBl 1985,300 = RZ 1985/42 S 113
RpflG §14 Z2 · ZPO §149 Abs2 · ZPO §451 Abs2OGH · RechtssatzOGH · 3Ob134/83; 3Ob56/84 · 23. Mai 19843Ob134/83; 3Ob56/84 · 23. Mai 1984 · ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002077SZ 56/189 SZ 57/99
EO §68 · RPflG §10 Abs2 · RPflG §14 Z3