Art. 13 § 13
Art. 13 § 13 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu § 34, RGBl. Nr. 96/1868)
Fassung: 31. Dezember 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 13 § 13 RAO?
- KernaussageArt. 13 § 13 RAO behandelt "(Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu § 34, RGBl. Nr. 96/1868)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: § 34 Abs. 2 Z 3 RAO (Art. II) ist auch in Ansehung von am 31....
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu § 34, RGBl. Nr. 96/1868)
§ 13. § 34 Abs. 2 Z 3 RAO (Art. II) ist auch in Ansehung von am 31. Dezember 2005 bereits anhängigen Gerichtsverfahren anwendbar.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 13 § 13 RAO in einfachen Worten?
Art. 13 § 13 RAO behandelt "(Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu § 34, RGBl. Nr. 96/1868)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 31. Dezember 2005 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Januar 2016
- Fassung seit
- 31. Dezember 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:51
- 13. Februar 1919 bis laufendRIS-Fassung öffnen
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 63/2026 (NR: GP XXVIII RV 527 AB 569 S. 87. BR: AB 11850 S. 993.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
- BGBl. I Nr. 93/2024 (NR: GP XXVII IA 4124/A AB 2621 S. 274. BR: 11535 AB 11568 S. 970.)
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