Anl. 1
Anl. 1 Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177
Fassung: 21. August 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 BVergG 2018?
- KernaussageAnl. 1 BVergG 2018 behandelt "Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 97 Öffentliches Auftragswesen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177
NACE1,2
ABSCHNITT F
CPV Code
Abteilung
Gruppe
Klasse
Gegenstand
Bemerkungen
45
Baugewerbe
Diese Abteilung umfasst:
– Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung
45000000
45.1
Vorbereitende Baustellenarbeiten
45100000
45.11
Abbruch von Gebäuden, Erdbewegungsarbeiten
Diese Klasse umfasst:
– Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken
– Aufräumen von Baustellen
– Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau, Sprengen usw.
– Erschließung von Lagerstätten
– Auffahren von Grubenbauen, Abräumen des Deckgebirges und andere Aus- und Vorrichtungsarbeiten
Diese Klasse umfasst ferner:
– Baustellenentwässerung
– Entwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
45110000
45.12
Test- und Suchbohrung
Diese Klasse umfasst:
– Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke.
Diese Klasse umfasst nicht:
– Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Förderzwecken (s. 11.20)
– Brunnenbau (s. 45.25)
– Schachtbau (s. 45.25)
– Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern, geophysikalische, geologische und seismische Messungen (s. 74.20)
45120000
45.2
Hoch- und Tiefbau
45200000
45.21
Hochbau,
Brücken- und Tunnelbau uÄ
Diese Klasse umfasst:
– Errichtung von Gebäuden aller Art, Errichtung von Brücken, Tunneln uÄ
– Brücken (einschließlich für Hochstraßen), Viadukte, Tunnel und Unterführungen
– Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Energieübertragungsleitungen
– städtische Rohrleitungs- und Kabelnetze
– dazugehörige Arbeiten
– Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton auf der Baustelle
Diese Klasse umfasst nicht:
– Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s. 11.20)
– Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbst gefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton (s. Abteilungen 20, 26 und 28)
– Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Baugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20)
– Projektleitung (s. 74.20)
45210000
außer:
-45213316
45220000
45231000
45232000
45.22
Dachdeckerei, Abdichtung und Zimmerei/ Zimmermeister
Diese Klasse umfasst:
– Errichtung von Dächern
– Dachdeckung
– Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
45261000
45.23
Straßenbau und Eisenbahnoberbau
Diese Klasse umfasst:
– Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen
– Bau von Bahnverkehrsstrecken
– Bau von Rollbahnen
– Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude)
– Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen
Diese Klasse umfasst nicht:
– Vorbereitende Erdbewegungen (s. 45.11)
45212212 und DA03
45230000
ausgenommen:
-45231000
-45232000
-45234115
45.24
Wasserbau
Diese Klasse umfasst:
– Bau von:
– Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Jachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw.
– Talsperren und Deichen
– Nassbaggerei
– Unterwasserarbeiten
45240000
45.25
Spezialbau und sonstiger Tiefbau
Diese Klasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern:
– Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung
– Brunnen- und Schachtbau
– Montage von fremdbezogenen Stahlelementen
– Eisenbiegerei
– Mauer- und Pflasterarbeiten
– Auf- und Abbau von Gerüsten und beweglichen Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung
– Schornstein-/Rauchfangs-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Diese Klasse umfasst nicht:
– Vermietung von Gerüsten ohne Auf- und Abbau (s. 71.32)
45250000
45262000
45.3
Bauinstallation
45300000
45.31
Elektroinstallation
Diese Klasse umfasst:
– Installation oder Einbau in Gebäuden und anderen Bauwerken von:
– elektrischen Leitungen und Armaturen
– Kommunikationssystemen
– Elektroheizungen
– Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude)
– Feuermeldeanlagen
– Einbruchsicherungen
– Aufzügen und Rolltreppen
– Blitzableitern usw.
45213316
45310000
außer:
-45316000
45.32
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
Diese Klasse umfasst:
– Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen Bauwerken
Diese Klasse umfasst nicht:
– Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22)
45320000
45.33
Klempnerei/ Installateur, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
Diese Klasse umfasst:
– Installation oder Einbau in Gebäuden und anderen Bauwerken von:
– Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempner-/Installateurarbeiten
– Gasarmaturen
– Geräten und Leitungen für Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Klimaanlagen
– Sprinkleranlagen
Diese Klasse umfasst nicht:
– Installation von Elektroheizungen (s. 45.31)
45330000
45.34
Sonstige Bauinstallation
Diese Klasse umfasst:
– Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen
– Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen a.n.g. in Gebäuden und anderen Bauwerken
45234115
45316000
45340000
45.4
Sonstiger Ausbau
45400000
45.41
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Diese Klasse umfasst:
– Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten einschließlich damit verbundener Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken
45410000
45.42
Bautischlerei und schlosserei
Diese Klasse umfasst:
– Einbau von fremdbezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen uÄ aus Holz oder anderem Material
– Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden uÄ Innenausbauarbeiten
Diese Klasse umfasst nicht:
– Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43)
45420000
45.43
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei/ Tapezierer, Raumausstattung
Diese Klasse umfasst:
– Verlegen von:
– Fußboden und Wandfliesen oder –platten aus Keramik, Beton oder Stein
– Parkett- und anderen Holzböden
– Teppich- und Bodenbelägen aus Linoleum
– auch aus Kautschuk oder Kunststoff
– Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder SchieferBoden oder –Wandbelägen
– Tapeten
45430000
45.44
Maler- und Glasergewerbe/ Maler und Anstreicher, Glaser
Diese Klasse umfasst:
– Innen- und Außenanstrich von Gebäuden
– Anstrich von Hoch- und Tiefbauten
– Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
– Fenstereinbau (s. 45.42)
45440000
45.45
Sonstiger Ausbau a.n.g.
Diese Klasse umfasst:
– Einbau von Swimmingpools
– Fassadenreinigung
– Sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten a.n.g.
Diese Klasse umfasst nicht:
– Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70)
45212212 und DA04
45450000
45.5
Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal
45500000
45.50
Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal
Diese Klasse umfasst nicht:
– Vermietung von Baumaschinen und geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32)
45500000
1 Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die CPVNomenklatur.
2 Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 BVergG 2018 in einfachen Worten?
Anl. 1 BVergG 2018 behandelt "Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 21. August 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. September 2018
- Fassung seit
- 21. August 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 21:42
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 8/2026 (NR: GP XXVIII RV 302 AB 316 S. 57. BR: AB 11748 S. 984.)
- BGBl. I Nr. 121/2025 (NR: GP XXVIII IA 408/A AB 214 S. 44. BR: AB 11705 S. 982.)
- BGBl. II Nr. 91/2019 (Anpassung durch V)
- BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57. BR: 10079 AB 10082 S. 888.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.