Wie funktioniert die Dokumentationspflicht im Verarbeitungsverzeichnis in Bezug auf elektronisch erfasste Dokumente (Geschäftsbriefe, Protokolle, etc.), die Texte und Daten beliebiger Art enthalten können?

Im Verarbeitungsverzeichnis sind der Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen Personen und die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegebenenfalls die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland, die vorgesehene Speicherdauer sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung anzugeben.

Es ist jedoch weder anzugeben, wo die personenbezogenen Daten tatsächlich gespeichert werden noch der Inhalt der Dokumente.

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