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Teilungsversteigerung

Von einer Teilungsversteigerung spricht man, wenn ein im Miteigentum nach Bruchteilen stehendes Grundstück zur Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft versteigert wird.

An dem durch die Teilungsversteigerung erzielten Erlös setzt sich das Gemeinschaftseigentum fort. Es ist dann ggf. in einem weiteren Gerichtsverfahren zu klären, wie der Erlös zu verteilen ist. Dabei richtet sich die Verteilung grundsätzlich nach den Miteigentumsanteilen. Ob, Gegenrechte z.B. aus einem Zugewinnausgleich geltend gemacht werden können ist umstritten.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/teilungsversteigerung.php 27.10.2014

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