Strafrecht
Eine Täuschung ist ein zur Irreführung bestimmtes Verhalten, daß auf die Vorstellung ein anderen einwirkt. Z.B. wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen. Es genügt auch, wenn durch das Verhalten ein bereits bestehender Irrtum aufrecht erhalten wird.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/taeuschung.php 27.10.2014