Im österreichischen Recht ist der Begriff „Streikgeld“ nicht spezifisch gesetzlich definiert, dennoch existiert er im Kontext der Arbeitskämpfe, insbesondere bei Streiks. Streikgeld bezeichnet im Wesentlichen finanzielle Unterstützung, die Arbeitnehmern während eines Streiks gewährt wird, um finanzielle Einbußen durch den Arbeitsausfall abzufedern. Diese Unterstützung wird typischerweise von Gewerkschaften bereitgestellt.
In Österreich sind Streiks als Teil der Arbeitskampfmaßnahmen ein anerkanntes Mittel der kollektiven Interessenvertretung, das nicht gesetzlich reguliert ist, sondern im Rahmen der Gewerkschaftsautonomie und der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit nach Art. 12 Staatsgrundgesetz (StGG) sowie Art. 11 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gesehen wird. Das bedeutet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere durch private Rechtsträger, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, bestimmt werden. Streikgeld, als solidarische Unterstützung durch die Gewerkschaften, dient dazu, die finanzielle Belastung für die streikenden Mitglieder zu verringern und deren Verhandlungsposition zu stärken.
Die Höhe und Bedingungen für die Auszahlung von Streikgeld werden von den jeweiligen Gewerkschaften festgelegt und variieren je nach Gewerkschaft und spezifischer Streiksituation. Dazu könnten interne Vereinsordnungen oder Satzungen der Gewerkschaften herangezogen werden, die den Rahmen für die Unterstützung im Streikfall abstecken. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, gibt es keine rechtliche Verpflichtung der Gewerkschaften, Streikgeld auszuzahlen. Dies liegt im Ermessen der Gewerkschaftsorganisation und ist oft ein Instrument zur Motivation und Unterstützung ihrer Mitglieder während des Arbeitskampfes.
Somit ist für den österreichischen Kontext Streikgeld als ein nicht gesetzlich reguliertes, aber gewerkschaftlich organisiertes Unterstützungsinstrument im Rahmen eines gesetzlichen Arbeitskampfes zu sehen.