Zivilrecht
Bei Gesellschaften das Recht bei Beschlüssen eine Stimme abzugeben. Das Stimmgewicht richtet sich hier nach der Höhe des Anteils an der Gesellschaft.
Öffentliches Recht
Bei Abstimmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich z.B. Parlament, Gemeindesitzung hat grundsätzlich jedes Mitglied eine gleichgewichtete Stimme.
Siehe auch
Wahlrecht
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/stimmrecht.php 27.10.2014