Im österreichischen Privatrecht bezeichnet die Satzung die schriftlich festgelegte Grundordnung eines privatrechtlichen Zusammenschlusses. Sie regelt insbesondere Zweck, Organisation, Zuständigkeiten und interne Willensbildung. Inhaltlich entspricht sie im Vereinsrecht den Statuten.
Die Satzung ist Ausdruck der Privatautonomie. Sie beruht also nicht auf staatlicher Normsetzung, sondern auf der autonomen Gestaltung durch die beteiligten Personen im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Für Vereine spricht das Gesetz von Statuten, für die Aktiengesellschaft von Satzung, bei der GmbH ist in der Regel vom Gesellschaftsvertrag die Rede.
Vereinsrecht
Im Vereinsrecht bilden die Statuten die Grundlage der Organisation des Vereins. Sie müssen jedenfalls bestimmte Mindestinhalte enthalten. Dazu gehören insbesondere Name und Sitz des Vereins, der Vereinszweck, die Mittel zu seiner Verwirklichung, Bestimmungen über Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Organe des Vereins und deren Aufgaben sowie die Art der Bestellung von Organwaltern. Änderungen der Statuten müssen der Vereinsbehörde angezeigt werden.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht hat der Begriff Satzung vor allem bei der Aktiengesellschaft besondere Bedeutung. Dort muss die Satzung in Form eines Notariatsakts festgestellt werden und einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt haben. Bei der GmbH wird die innere Ordnung grundsätzlich durch den Gesellschaftsvertrag geregelt.
Rechtliche Wirkung
Die Satzung oder die Statuten binden den Zusammenschluss selbst sowie seine Mitglieder und Organe. Sie bilden die interne Rechtsgrundlage für Entscheidungen und Zuständigkeiten. Bei Vereinen betont die Rechtsprechung eine weitgehende Satzungsautonomie, zieht aber dort Grenzen, wo zwingendes Recht oder grundlegende Verfahrensgarantien verletzt werden.
Quellen
- Vereinsgesetz 2002, insbesondere § 3 Abs 2 zu den notwendigen Inhalten der Statuten.
- oesterreich.gv.at, Statuten, Vereinsgründung und Änderung der Vereinsstatuten.
- Aktiengesetz, insbesondere §§ 16 und 17 zur Satzung der Aktiengesellschaft.
- OGH zur Satzungsautonomie und zu Grenzen durch zwingendes Recht.
Fachbücher und Kommentare
- Schopper Alexander, Weilinger Arthur, VereinsG online Kommentar zum Vereinsgesetz, MANZ, Stand 1.1.2025. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
- Elhenicky Richard, Ginthör Oliver, Haselberger Martin, Vereinsrecht, Verlag Österreich, 2022. :contentReference[oaicite:10]{index=10}
- Wiener Kommentar zum GmbH Gesetz, MANZ, 2025. :contentReference[oaicite:11]{index=11}





