Sammelklage

Mit Sammelklage bezeichnet man im anglo-amerikanischen Recht eine Klage, bei der Mitglieder einer Gruppe stellvertretend für die Gruppe ein Klage erheben, deren Urteil für alle Gruppenmitglieder verbindlich ist.

Zwar sieht das österreichische Recht keine Sammelklage vor, andere Personen können ihre finanziellen Ansprüche aber an den Hauptkläger abtreten.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/sammelklage.php 27.10.2014

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