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Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie Europäische Union Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der Europäische Union EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

Offizielle Bezeichnung

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.

Innerhalb der Europäischen Union sind die natürlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass die wasserwirtschaftlichen Probleme in Irland andere sind als in Sizilien oder im Lausitzer Braunkohlerevier. Deswegen beschränkt die Richtlinie sich darauf, Qualitätsziele aufzustellen und Methoden anzugeben, wie diese zu erreichen und gute Wasserqualitäten zu erhalten sind.

Die Richtlinie zeichnet sich dabei durch vier Elemente aus, die gegenüber der bisherigen deutschen Wasserpolitik Veränderungen und teilweise Verbesserungen bedeuten und daher Anpassungsbedarf ausgelöst haben.

Die räumliche Ausrichtung an Flussgebietseinheiten

Sie beruht auf der einfachen Erkenntnis, dass Schadstoffbelastungen der Oberflächengewässer die Verwaltungsgrenzen überschreiten, also eine wirksame Gewässerbewirtschaftung ebenfalls übergreifend sein muss. Die Orientierung der Wasserpolitik bzw. der Verwaltung an diesen Flussgebietseinheiten wurde zunächst in Großbritannien und Frankreich praktiziert und gab den Impuls für die europäische Regelung. Da die Einzugsgebiete vieler der großen europäischen Flüsse Maas, Rhein, Elbe, Oder, Donau über Staatsgrenzen hinausgehen, lag eine europäische Regelung nahe. Ähnliches gilt für die Grundwasserverhältnisse, die ebenfalls von politischen Grenzen unabhängig sind.

Der integrierte Ansatz

Die chemische, biologische und ökologische Qualität von Gewässern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher Einflüsse. Um diese zu bewerten und dementsprechend zu handeln bedarf es zunächst einer breiten Datengrundlage, für deren Bereitstellung bzw. Fortschreibung die Richtlinie einheitliche und daher vergleichbare Kriterien vorschreibt. Hinsichtlich der Regulierung schreibt Art. 10 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Belastungen aus Punktquellen das sind vor allem industrielle Einleitungen und solche aus Kläranlagen und diffuse Quellen das sind vor allem Einträge aus landwirtschaftlicher Tätigkeit zusammen betrachtet werden, was eine Änderung gegenüber dem bisherigen deutschen Recht ist.

Das Kostendeckungsprinzip

Die Richtlinie schreibt vor, dass bis zum Jahr 2010 die Wasserversorgung kostendeckend gestaltet werden muss. Bisher wird die Wasserversorgung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland z.T., vor allem, so weit sie kommunal organisiert ist, in vielen Orten durch Subventionen künstlich verbilligt. Außerdem wird aus wirtschaftspolitischen Gründen manchen Branchen mit hohem betrieblichen Wasserbedarf Wasser verbilligt abgegeben. Die Folge werden voraussichtlich Erhöhungen der Wasserpreise sein, deren Durchsetzung deswegen schwierig sein dürfte, weil die Wasserpreise -über die Abwassergebühren- in den letzten Jahren wegen der Notwendigkeit der Nachrüstung von Kläranlagen bereits überdurchschnittlich angestiegen waren.

1. Juli 2009, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, erfüllt die Anforderungen.

Partizipation

Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt nach Artikel 14 die Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor. Die aktive Beteiligung interessierter Stellen sog. Stakeholder ist zu fördern.

Literatur

  • Katja Sigel: ”Umweltprobleme und Unsicherheit. Eine konzeptionelle und empirische Analyse am Beispiel der EG-Wasserrahmenrichtlinie”. Dissertation an der Universität Osnabrück 2007. Marburg: metropolis, 2007. ISBN 978-3-89518-646-2
  • Bernd Klauer; Michael Rode; Daniel Petry: ”Flussgebietsmanagement nach EG-Wasserrahmenrichtlinie”. Marburg: metropolis, 2008. ISBN 978-3-89518-648-6
  • Antje Bruns: ”Governance im Küstenraum. Europäische Umweltpolitik im Wandel Die Umsetzung des Integrierten Küstenzonenmanagements und der Wasserrahmenrichtlinie an der Westküste Schleswig-Holsteins”. Kiel. Dissertation an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. Elektronische Ressource. http://d-nb.info/1004372302

Weblinks

  • Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland, http://www.bmu.de/detailansicht/artikel/die-europaeische-wasserrahmenrichtlinie-und-ihre-umsetzung-in-deutschland/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2011-0-0, 2013-08-23, Überblick zum Thema
  • http://www.wasserblick.net WasserBLIcK, B und–L änder–I nformations- und K ommunikationsplattform, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Umfassende Veröffentlichung zur Umsetzung der WRRL, 2010-05-30
  • http://wrrl.hessen.de/viewer.htm WRRL Online-Datenbank über Gewässer in Hessen
  • http://www.vision-wasser.de WRRL im Münsterland – Kooperationen und Projekte
  • http://www.waldwissen.net/wald/naturschutz/gewaesser/fva_wasserhandbuch/index_DE Handbuch Wald & Wasser – Umsetzung der WRRL im Wald auf ”Waldwissen.net”
  • http://www.ikzm-d.de/main.php?page 15,79 ein Lernmodul über die Wasserrahmenrichtlinie
  • http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm Schutz vor Eintrag von Giftstoffen in Oberflächengewässer engl.
  • http://www.fischschutz.de/WRRL/Die-EG-Wasserrahmenrichtlinie.html Die Wasserrahmenrichtlinie und die Fischerei/Angelfischerei
  • http://www.midcc.at Methodik zur Bestimmung von Wasserpflanzen / Makrophyten im Rahmen der WRRL Siehe Methodik und Kohler on the Web

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie 2000/60/EG Wasserrahmenrichtlinie 04.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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