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Rechtsbildung durch Gesetzesrecht


Gesetzesrecht erfordert keine Übung, es wird von gewissen Leuten zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen, dass es gilt.
Heute steht es im Vordergrund, es ist uns eine Selbstverständlichkeit.
Entwicklung des Gesetzesrechts:
Vorallem durch folgende Faktoren ermöglicht:

  • politische Faktor Souveränität
  • gesellschaftliche Faktor Beschleunigung
  • rechtsstaatliche Faktor Legalitätsprinzip – sagt, ganze RO nur aufgrund der Gesetze

Politischer Faktor

Souveränität = Befugnis, Recht zu erlassen. Schöpfer des Begriffs: J. Boudin

Träger der Staatsgewalt gilt als Souverän – heute man verbindet damit hauptsächlich außenpolitische Unabhängigkeit) dem Volk zugeschrieben Volkssouveränität, früher ermöglichte es dem Träger des Rechtstitel altes und partikulares Recht aufzuheben – princeps legibus solutus dem absolut herrschenden Fürsten Herrschersouveränität.

Ausbildung des neuzeitlichen Souveränitätsbegriffs

16.Jhdt.: Glaubensspaltung und Religionskriege Recht stand bis dahin auf einem religiösen Fundament – galt als Ausdruck eines gottgewollten Ordnungsplans Glaubensspaltung bewirkte einen Streit um gerade diesen Inhalt Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens.

Trennung von Politik und Religion musste eine über den Parteien und deren religiösen Meinungsverschiedenheiten stehende Instanz geben Fürst, die in der Lage war kraft ihres Machtmonopols eine einheitliche Rechtsordnung in ihrem Staatsgebiet autoritativ durchzusetzen und Frieden zu stiften. Positive Gesetz wird zum Instrument der staatlichen Politik – ein Mittel bewusster und zweckgerichteter Sozialgestaltung.

Gesellschaftlicher Faktor

Auflösung der alten Gebilde Stände,, Differenzierung der Gesellschaft nach bestimmten Funktionsbereichen Wirtschaft, Politik, gesellschaftliche Prozesse wurden beschleunigt: Vertechnisierung, Globalisierung,
Durch diese komplexer werdenden Sozialbeziehungen erhöhte Anforderungen an das Recht  systematische Neuordnung ganzer Rechtsgebiete Kodifikationen.

rechtsstaatlicher Faktor

alles staatliche Handeln nur aufgrund der Gesetze!
Gesetze haben die Aufgabe, im Wege sozialer Schrankenziehung durch allgemeine Normen die gleich Freiheit aller Staatsbürger zu schützen und die gesamte Vollziehung daran zu binden.

Verrechtlichung und ihre Probleme

Immer mehr und mehr Gesetze, da alles genau geregelt wird (aufgrund der Vertechnisierung, immer größere Kompliziertheit, es werden neue Verhältnisse geschaffen, die an das Recht neue und immer zahlreicher werdende Gestaltungsanforderungen stellen, kein „ungeregelter Raum“ mehr: zunehmende Regelungsdichte das ideell vorgestellte Verhältnis von geregelten und regelungsfreien Räumen) und stärkerer Regelungsbesatz Summe der rechtsgültigen Normen

und größere Regelungstiefe Detaillierungs-und Spezialisierungsgrad der Regelungen.

Dramatische Anwachsung des Gesetzesstoffes Es kommt zur Gesetzesflut !

Negative Konsequenzen der Gesetzesflut:

  • Vollzugsdefizite der öffentlichen Verwaltung
  • Zunehmende Überforderung der Bürger – „Erstickung an den Gesetzen“
  • Unübersichtlichkeit, Orientierungsprobleme Forderung nach Deregulierung
    Rechtsbereinigung – Elimination unnötiger Gesetze, verständlichere Gesetze, mehr Systematik,
  • Mangelnde Wirksamkeit von Rechtsvorschriften

Probleme lassen sich also in Probleme des Funktionierens der Steuerung der Gesellschaft durch Recht Unübersichtlichkeit, hohes Maß an Rechtsunkenntniskeit, mangelndes „Ernstnehmen,,“ und solche der Freiheitsbedrohenden Wirkung der Verrechtlichung verengte Ermessensspielräume des Handelns, freiheitsbedrohende Wirkung, Verzerrungen in sozialen Beziehungen, unterteilen.

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Ermano Geuer

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