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Privatstiftung

Es gibt die Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz PSG, 1993 oder Sparkassengesetz und die meist alten Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen der Bundesländer und des Bundes. Als wesentlicher Unterschied zu anderen Europäischen Stiftungsrechten kann eine österreichische Privatstiftung einen rein privatrechtlichen Zweck aufweisen. Stiftungen dienen im Wesentlichen der Verwaltung von Vermögen, dem gestifteten Stammvermögen. Sie dürfen – im Unterschied zur Stiftung bürgerlichen Rechts nach deutschem Recht – keine gewerbsmäßige Tätigkeit betreiben. Privatstiftungen können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Überwiegend werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet. Mischformen nennt man doppelnützig.

Die Privatstiftung muss einen Vorstand haben, der aus mindestens drei Personen besteht. Begünstigte, deren Ehegatten und nahe Angehörige können nicht Mitglied des Stiftungsvorstands werden. Anders als zum Beispiel in Deutschland ist es also nicht möglich, dass sich der Stifter zum Alleinvorstand bestellt und auf diese Weise die Ausschüttungen an seine Familie steuert.

Wird Vermögen auf eine privatnützige Privatstiftung übertragen, kommt ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung Stiftungseingangssteuer. Bei der Ausschüttung von Mitteln an die Begünstigten muss die Privatstiftung auf den ausgeschütteten Betrag Kapitalertragsteuer für Rechnung des Begünstigten an das Finanzamt abführen. Im Ergebnis wird also die Übertragung auf die Stiftung gering besteuert und es kommt zu einer nachgelagerten Besteuerung bei der Ausschüttung.

Unternehmereigenschaft?

In der Regel nicht, die Privatstiftung ist auf jeden Fall kein Formunternehmer nach § 2 UGB gleichwohl sie ins FB eingetragen wird, außerdem sind der Privatstiftung gewerbsmäßige Tätigkeiten, die über eine bloße Nebentätigkeit hinausgehen ausdrücklich § 1 Abs 2 PSG untersagt. Im Bezug auf so eine Nebentätigkeit Bsp: Einer Privatstiftung gehört ein großes Museum, dort betreibt sie auch einen Souvenierladen Der ist ein Unternehmen kann ihr Unternehmereigenschaft zukommen.

Siehe auch

  • Stiftung

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung 12.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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