Privatkonkurs in Österreich: Definition und Ablauf
Der Privatkonkurs, offiziell als Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet, ist ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung natürlicher Personen, die nicht selbstständig tätig sind und zahlungsunfähig wurden. Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens
Ein Schuldenregulierungsverfahren kann eingeleitet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Schuldner ist eine natürliche Person, die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt.
- Es besteht Zahlungsunfähigkeit gemäß § 66 IO.
- Es ist zumindest das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden.
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens muss beim sachlich zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.
Ablauf des Privatkonkurses
Nach der Antragstellung überprüft das Gericht, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit Eröffnung des Verfahrens werden Exekutionsmaßnahmen gegen den Schuldner eingestellt und ein Zinsenstopp tritt ein. Das Verfahren gliedert sich grundsätzlich in folgende mögliche Entschuldungswege:
Außergerichtlicher Ausgleich
Vor der Antragstellung ist ein ernsthafter Versuch zu unternehmen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Hierbei wird ein Zahlungsplan außerhalb des Gerichts vereinbart, der die (teilweise) Tilgung der Verbindlichkeiten regelt. Eine Einigung ist nur möglich, wenn alle Gläubiger zustimmen.
Sanierungsplan
Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, kann im Insolvenzverfahren ein Sanierungsplan angeboten werden. Der Schuldner verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 % oder innerhalb von fünf Jahren mindestens 30 % der Schulden zu tilgen. Der Sanierungsplan bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Gläubiger nach Kopfzahl und Forderungssumme.
Zahlungsplan
Wird kein Sanierungsplan angeboten oder angenommen, kann ein Zahlungsplan vorgelegt werden. Anders als beim Sanierungsplan ist keine Mindestquote vorgesehen. Der Schuldner bietet an, seine pfändbaren Einkommensanteile über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Tilgung der Schulden zu verwenden. Eine einfache Mehrheit der Gläubiger ist erforderlich.
Abschöpfungsverfahren
Kann auch kein Zahlungsplan zustande kommen, erfolgt auf Antrag des Schuldners ein Abschöpfungsverfahren. Der Schuldner tritt sein pfändbares Einkommen für die Dauer von drei bis maximal sieben Jahren an einen Treuhänder ab. Bei Zahlung von mindestens 50 % der Schulden binnen drei Jahren oder mindestens 10 % binnen sieben Jahren kann eine Restschuldbefreiung erfolgen.
Dauer des Privatkonkurses
Die Dauer des gesamten Schuldenregulierungsverfahrens hängt vom gewählten Entschuldungsweg und von der Höhe der Rückzahlungen ab. Eine Entschuldung kann bereits nach drei Jahren möglich sein, spätestens jedoch nach sieben Jahren.
Kosten des Privatkonkurses
Die Kosten eines Privatkonkurses umfassen die Gerichtsgebühren, Treuhändervergütung sowie gegebenenfalls Anwaltskosten. Für mittellose Schuldner besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen.
Folgen der Privatinsolvenz
Während des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eingeschränkt. Nach Abschluss des Verfahrens und erteilter Restschuldbefreiung erlischt die persönliche Haftung für die verbliebenen Forderungen. Der Eintrag über die Insolvenz bleibt jedoch noch für einen bestimmten Zeitraum im Kreditschutzregister sichtbar.
Unterstützung durch Rechtsanwälte
Ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann den Schuldner bei der Erstellung eines außergerichtlichen Ausgleichs, bei der Antragstellung sowie während des gesamten Verfahrens rechtlich vertreten und beraten. Die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung ist insbesondere bei komplexeren Vermögens- oder Einkommensverhältnissen empfehlenswert.
Quellen
- Kodek, „Privatkonkurs“, 3. Auflage, Verlag Österreich
- RIS – Insolvenzordnung (Österreichisches Rechtsinformationssystem)