Primärrecht

Das Primärrecht ist die oberste Rechtsquelle des Unionsrechts. Es bildet die Grundlage für die Europäische Union und ist auch in Österreich als Mitgliedstaat maßgeblich. Heute beruht die Union vor allem auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat denselben Rang wie diese Verträge.

Was zum Primärrecht gehört

  • Gründungsverträge und die heute maßgeblichen Verträge der Union
  • Änderungsverträge und Beitrittsverträge
  • Protokolle und Anhänge, die Bestandteil der Verträge sind
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • häufig auch die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, soweit sie durch die Rechtsprechung des EuGH entwickelt und im Unionsrecht anerkannt sind

Wichtige Inhalte

Das Primärrecht regelt die Ziele der Union, ihre Organe, ihre Zuständigkeiten und die Grundprinzipien der europäischen Rechtsordnung. Dazu gehören insbesondere das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem enthält das Primärrecht zentrale Bestimmungen zum Binnenmarkt, zur Unionsbürgerschaft, zu den Grundrechten und zum Handeln der Union nach außen.

Abgrenzung zum Sekundärrecht

Vom Primärrecht zu unterscheiden ist das Sekundärrecht. Dazu zählen vor allem Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Diese Rechtsakte dürfen dem Primärrecht nicht widersprechen und müssen auf den Verträgen beruhen.

Euratom

Neben EU Vertrag und AEUV bleibt auch der Euratom Vertrag weiterhin in Kraft. Er gehört ebenfalls zu den primärrechtlichen Grundlagen des Unionsrechts.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Jaeger Thomas Materielles Europarecht, 3. Auflage, LexisNexis, 2024
  • Klamert Marcus Europarecht, 1. Auflage, Facultas
  • Schwarze Jürgen, Becker Ulrich, Hatje Armin, Schoo Johann Hrsg EU Kommentar, Facultas, 2019
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte