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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren, geregelt in den §§ 244 ff ZPO, ist ein schriftliches Mahnverfahren, das Gläubigern die Möglichkeit einräumt, schnell zu Exekutionstitel zu gelangen, speziell, wenn der Schuldner keine Einwendungen erheben sollte sondern einfach nicht zahlen will. Begonnen wird das Verfahren mittels Mahnklage wegen Geldleistungen. Sollte dem Gericht kein Grund für eine Zurückweisung ersichtlich sein, dann wird dem Schuldner ein bedingter Zahlungsbefehl zugestellt werden. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden woraufhin ein Zivilprozess mit Tagsatzung stattfinden wird.

Wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und der Gläubiger kann mit dem Exekution Exekutionstitel gerichtlich vorgehen.

Wenn der Anspruch, den man einklagen, möchte eine Geldforderung ist, die den Betrag von EUR 75.000 nicht übersteigt, findet das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren statt. Worum geht es dabei und wie läuft dieses Mahnverfahren ab?

Anstatt einer Klage kann der Kläger ganz einfach ein Formular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist zwingend vorgeschrieben. Sollte man eine Schriftsatzklage für eine derartige Forderung bei Gericht einbringen,

Nach dem das Gericht den Antrag formelle geprüft hat, also, beispielsweise ob der Beklagte seinen Wohnsitz im Inland hat und Ähnliches, wird es einen Bedingten Zahlbefehl erlassen und diesen dem Beklagten zustellen. Dabei prüft das Gericht in keinster Weise, ob der Anspruch zu recht besteht oder nicht. Abgesehen davon, dass aus dem Antrag offenkundig hervorgehen würde, dass der Anspruch nicht besteht. Ein Beispiel: Der Kläger schriebt, dass ihm der Beklagte 100 Euro geliehen hatte, und begehrt aber die Zahlung von 2000 Euro.

Der Beklagte hat aber Zustellung 4 Wochen Zeit, Einspruch gegen den Zahlbefehl einzubringen. Der Zahlungsbefehl kann nur durch Erhebung des Einspruchs außer Kraft gesetzt werden. Wird der Einspruch nicht rechtzeitig erhoben, so wird er rechtskräftig und vollstreckbar – ob die Forderung zurecht besteht, kann nicht mehr geprüft werden. Selbst wenn die Forderung völlig zu Unrecht bestehen würde, kommen Sie um die Zahlung dann nicht mehr herum.

Wird der Einspruch rechtzeitig erhoben, wird das Gericht eine erste mündliche Verhandlung ansetzen. In den meisten Fällen beauftragte das Gericht zudem den Kläger seine Forderung in einem Schriftsatz zu präzisieren und Beweisen vorzubringen.

Klage wegen Geldleistungen Europäische Mahnklage

Der Europäische Zahlungsbefehl kann im Falle grenzüberschreitender Geldforderungen, die der Antragsgegner nicht bestreitet, in einem vereinfachten Verfahren ergehen; für den Europäischen Zahlungsbefehl werden Formblätter verwendet.

Gemäß § 252 Abs. 2 ZPO ist für die Durchführung des Europäischen Mahnverfahrens in Österreich ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig.

Weblinks

https://e-justice.europa.eu/content_european_payment_order_forms-156-de.do Europäisches Mahnverfahren – Webseite der Europäischen Kommission

Quellen & Einzelnachweise

http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a60123e629b6fc0548.de.html 22.12.2014

http://www.zivilprozess.at/#einfuehrung 22.12.2014

 

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