Zahlbefehl

Ein bedingter Zahlbefehl ist eine Möglichkeit des Gerichts im Mahnverfahren, der auf Antrag erlassen werden kann. Dafür muss jemand von einer anderen Partei einen Geldbetrag fordern, dem Beklagten wird der Zahlungsbefehl daraufhin zugestellt, ohne dass er zuvor gehört wird. Darin steht im wesentlichen nur, wer eine Forderung in welcher Höhe und aus welchem Grund erhoben hat.

Obwohl der Zahlbefehl ein Beschluss ist, gibt es dagegen keinen Rekurs, sondern lediglich den Einspruch. Ein etwaiger Einspruch setzt den Zahlbefehl wieder außer Kraft und es findet eine mündliche Verhandlung statt. Die Frist, in der Beklagte den Einspruch erheben muss, beträgt 30 Tage.

Siehe auch

  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

 

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paul-kessler

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