Leistungsklage

Mit Leistungsklage wird eine Klage auf ein Tun oder Unterlassen bezeichnet. Mit der Leistungsklage können alle Arten materiell-rechtlicher Ansprüche begehrt werden. Ist die Leistungsklage auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet spricht man auch von Zahlungsklage.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/leistungsklagezpo.php 21.10.2014

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paul-kessler

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