Mit Klagebefugnis wird im Verwaltungsprozessrecht die formelle Voraussetzung bezeichnet, die verlangt, dass der Kläger geltend machen kann, dass er durch den erlassenen Verwaltungsakt VA oder die Ablehnung eines VA in seinen Rechten verletzt wurde.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/klagebefugnisvwgo.php 21.10.2014