Mit Kapitalgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, bei der die Identität der Gesellschaft unabhängig von den Gesellschaftern ist und die Mitgliedschaft allein auf der Kapitaleinlage beruht. Kennzeichen der Kapitalgesellschaft sind: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter, keine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter, leichte Veräußerbarkeit des Anteils.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kapitalgesellschaft.php 07.10.2014