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Iudex non calculat (selten auch judex non calculat) kommt aus dem römischen Recht (lat.) und bedeutet übersetzt: “Der Richter rechnet nicht”.
Damit werden verschiedene Grundsätze bezeichnet. Es bedeutet einerseits,
- dass sich Gerechtigkeit nicht durch rechnen ermitteln lässt und zum anderen,
- dass Rechenfehler im Urteil keine Auswirkung auf die Rechtskraft des Urteiles an sich haben. Jedoch gilt der § 419 Abs 1 ZPO.
§ 419 Abs 1 ZPO
Das Gericht, das das Urteil gefällt hat, kann jederzeit Schreib- und Rechnungsfehler oder andere offenbare Unrichtigkeiten in dem Urteil oder in dessen Ausfertigungen oder Abweichungen der Ausfertigung von der gefällten Entscheidung berichtigen.