Im österreichischen Recht ist der Begriff „Herstellergarantie“ nicht spezifisch gesetzlich geregelt, jedoch ist sie im Verbraucherrecht von Bedeutung. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers an den Endverbraucher, bestimmte Mängel innerhalb eines festgelegten Zeitraums und unter bestimmten Bedingungen kostenlos zu beheben, häufig in Form von Reparatur oder Austausch des Produkts.
Rechtsgrundlage für Gewährleistungsfragen ist in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), insbesondere die §§ 922 ff. Diese Normen beziehen sich jedoch primär auf die gesetzliche Gewährleistung, die vom Verkäufer zu leisten ist und nicht auf die Herstellergarantie, welche zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angeboten wird.
Als freiwillige Leistung unterscheidet sich die Herstellergarantie von der gesetzlichen Gewährleistung, die für eine bestimmte Dauer für Mängel ab Lieferung des Produkts haftet. Während die Gewährleistungspflicht des Verkäufers zwingend und gesetzlich geregelt ist, bleibt der Umfang der Herstellergarantie der freien Gestaltung des Herstellers überlassen. Sie kann somit Beschränkungen und Bedingungen unterliegen, die über die allgemeinen Gewährleistungspflichten hinausgehen.
Wichtig ist, dass die Herstellergarantie vertraglich zugesichert werden muss, meist durch entsprechende Dokumente wie Garantiescheine. Diese regeln üblicherweise die Dauer, die abgedeckten Mängel und die Vorgehensweise bei einem Garantiefall und sind für den Verbraucher bindend, sofern sie akzeptiert werden.
Darüber hinaus wird in der Praxis oft das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berücksichtigt, insbesondere wenn die Herstellergarantie im Zusammenhang mit einem Verbrauchergeschäft steht. Der Konsumentenschutz wird dadurch ergänzt, dass auch freiwillige Garantien transparent und klar formuliert sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassend ist die Herstellergarantie in Österreich eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, welche parallel zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung besteht und individuell ausgestaltet werden kann. Verbraucher sollten darauf achten, die Garantiebedingungen genau zu prüfen, um ihre Rechte und den Umfang der abgesicherten Leistungen zu verstehen.