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Große Familienrechtsreform

Gleichberechtigung und Kindeswohl können aus heutiger Perspektive als die leitenden Grundprinzipien verstanden werden, die für die Änderung des Familienrecht Familienrechts während der 1960er und 1970er Jahre ausschlaggebend waren. Das Reformwerk dieser Zeit wird als „Große Familienrechtsreform“ bezeichnet.

Reformwerk

Die Familienrechtsreform manifestiert sich nicht in einer zu einem Zeitpunkt festsetzbaren Gesamtneukodifizierung, sondern kann als Prozess verstanden werden. Teilreformen wurden als die vorteilhafteste Methode zur Vervollständigung des Familienrecht Familienrechts angesehen. Das Reformwerk ist die Umsetzung der Individualrecht Individualrechts forderungen hinsichtlich der Stellung der Frau als auch der Erziehung Kindererziehung.

Gesetze

1960er

  • BG vom 17. Februar 1960 über die Neuordnung des Rechtes der Annahme an Kindesstatt BGBl 1960/58
    • ”Es kommt zur Erleichterung der starken Adoption, bei dem ein minderjähriges Kind adoptiert wird.”
  • BG vom 8. März 1967 mit dem Vormundschaft vormundschaftsrechtliche Bestimmungen des Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches geändert werden BGBl 1967/122
    • ”Die Ehegatten sollen bei der Vormundschaft gleichgestellt werden.”

1970er

  • BG vom 30. Oktober 1970 über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelich unehelichen Kind Kindes BGBl 1970/342
    • ”Die Stellung des unehelichen Kindes wird aufgewertet.”
  • BG vom 14. Februar 1973 mit dem Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit und Ehemündigkeit geändert werden BGBl 1973/108
    • ‘Das Volljährigkeit Volljährigkeitsalter wird auf 19 Jahre gesenkt.”
  • BG vom 1. Juli 1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe BGBl 1975/412
    • ”Differenzierungen bezüglich Rechte und Pflichten, je nach Geschlecht des Ehepartners werden größtenteils aufgehoben.”
    • ”Die einvernehmliche Lebensgestaltung tritt in den Vordergrund.”
    • ”Es kommt zu einer Erweiterung der Beistandspflicht.”
  • BG vom 30. Juni 1977 über die Neuordnung des |Kindschaftsrechts BGBl 1977/403
    • Vater und Mutter sollen gleichberechtigt werden und die Anhörungspflicht des Kindes wird durchgesetzt.”
  • BG vom 15. Juni 1978 mit Änderungen des Ehegattenerbrechts, des Ehegüterrechts und des Ehescheidungsrechts BGBl 1978/280
    • ‘Hierin wird va. die Stellung der Frau im erbrechtlichen Rahmen verbessert.”
  • BG vom 30. Juni 1978 über eine Änderung des Ehegesetz Ehegesetzes BGBl 1978/303

1980er,1990er

  • Weitere Veränderungen sollen das Regelwerk der Großen Familienrechtsreform abrunden:
  • BG über die Änderung des Personenrecht|Personen, Eherecht Ehe- und Kindschaftsrecht Kindschaftsrechts BGBl 1983/566
  • BG über die Änderung der ehenamensrechtlichen Bestimmungen im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch BGBl 1986/97
  • BG über die Änderung des Kindschaftsrecht Kindschaftsrechts BGBl 1989/162
  • BG über die Gleichstellung des unehelich|unehelichen Kindes im Erbrecht und die Sicherung der Ehewohnung für den überlebenden Ehegatten BGBl 1989/656
  • BG mit dem das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz|Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden BGBl 1995/25
  • BG mit dem das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Exekutionsordnung und die Strafprozessordnung geändert werden BGBl 1999/125
  • BG mit dem das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz|Ehegesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung Deutschland Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Rechtspflegegesetz, die Exekutionsordnung, das Personenstandsgesetz  Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über das Internationales Privatrecht Internationale Privatrecht, das Gerichtsgebührengesetz, die Vierte Durchführungsverordnung zum Ehegesetz Ehegesetz, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, das Bankwesengesetz und das Krankenanstaltengesetz geändert werden BGBl I 2000/135

 Literatur

  • Ent, Herbert: ”Familienrechtsreform konkret”. 3. Aufl., Wien: Bundesministerium für Justiz, 1975.
  • Floßmann, Ursula: ”Österreichische Privatrechtsgeschichte”. 5. Aufl., Wien: Springer, 2005. ISBN 3-211-837-175
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