Mit Gewerbeerlaubnis wird die für den Betrieb bestimmter, im Gesetz genannter, Gewerbe notwendige Erlaubnis bezeichnet. Grundsätzlich besteht aber Gewerbefreiheit, so dass nur eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gewerbeerlaubnis.php 06.10.2014