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Mit Fremdbesitzverbot wird das Gebot bezeichnet, dass ein Apotheker seine Apotheke selbständig und eigenverantwortlich und ohne fremden wirtschaftlichen Einfluss betreiben muss. Das Fremdbesitzverbot verstößt gegen das Europarecht.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/fremdbesitzverbot.php 06.10.2014