Freier Mitarbeiter

Der Begriff „freier Mitarbeiter“ ist im österreichischen Recht kein eigenständiger Rechtsbegriff. Er wird in der Praxis als Sammelbezeichnung für Personen verwendet, die für ein Unternehmen tätig sind, ohne in einem klassischen Arbeitsverhältnis zu stehen. Rechtlich maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Vertrags- und Leistungsausgestaltung.

Freie Mitarbeiter arbeiten regelmäßig auf Basis eines freien Dienstvertrags oder eines Werkvertrags. Sie erhalten kein laufendes Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern ein vereinbartes Entgelt, das häufig nach Zeit oder Auftrag bemessen wird.

Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis

Der zentrale Unterschied zum Arbeitsverhältnis liegt im Fehlen persönlicher Abhängigkeit. Typisch für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ist insbesondere:

  • keine umfassende Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung,
  • keine organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers,
  • keine disziplinäre Kontrolle wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
  • ein höheres Maß an Eigenverantwortung bei der Gestaltung der Tätigkeit.

Der freie Dienstnehmer schuldet eine laufende Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Damit unterscheidet sich der freie Dienstvertrag sowohl vom Arbeitsvertrag als auch vom Werkvertrag.

Rechtsgrundlagen

Die zivilrechtliche Grundlage bildet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere die Bestimmungen über den Dienstvertrag (§§ 1151 ff ABGB). Ein freier Dienstvertrag liegt vor, wenn Dienste ohne persönliche Abhängigkeit erbracht werden.

Daneben ist das Sozialversicherungsrecht von zentraler Bedeutung. Freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs 4 ASVG sind grundsätzlich pflichtversichert in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dabei regelmäßig über den Auftraggeber abgeführt.

Arbeitsrechtliche Stellung

Freie Dienstnehmer unterliegen grundsätzlich nicht den Schutzvorschriften des Arbeitsrechts. Insbesondere gelten in der Regel nicht:

  • Arbeitszeitgesetz,
  • Urlaubsgesetz,
  • Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • Kollektivverträge.

Regelungen zur Beendigung von Vertragsverhältnissen (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung) werden allerdings teilweise analog herangezogen. Ab 2026 gelten für bestimmte freie Dienstverhältnisse zusätzlich gesetzliche Mindestvorgaben zur Kündigung.

Prüfung im Streitfall

In der Praxis wird bei Streitigkeiten häufig geprüft, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt oder ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses überwiegen. Maßgeblich ist stets das Gesamtbild der Tätigkeit. Eine falsche Einordnung kann erhebliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zusammenfassung

Ein freier Mitarbeiter ist in Österreich keine gesetzlich definierte Personengruppe, sondern eine praxisübliche Bezeichnung. Rechtlich relevant ist, ob ein freier Dienstvertrag oder ein anderes Vertragsverhältnis vorliegt. Die Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ist oft komplex und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Quellen

  • Rebhahn, Arbeitsrecht, Verlag Österreich, aktuelle Auflage
  • Burger/Mair, AVRAG – Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz, MANZ Verlag, aktuelle Auflage
  • Schrank, Sozialversicherungsrecht, Linde Verlag, aktuelle Auflage
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte