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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Internationaler Gerichtshof, der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet wurde und der über Individual- und Staatenbeschwerden, die Verletzungen der in der EMRK verankerten bürgerlichen und politischen Rechte rügen, entscheidet.

Synonym(e)

  • EGMR

Verwendungshinweis(e)

  • Der EGMR wurde 1959 errichtet, er befindet sich in Straßburg.
  • Er befasst sich mit Beschwerden, die rügen, dass ein Vertragsstaat eine oder mehrere Menschenrechtsbestimmungen über bürgerliche und politische Rechte gebrochen hat, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Protokollen niedergelegt sind. Eine Bescherde kann von einer Einzelperson, einer Gruppe von Einzelpersonen oder von einem oder mehreren anderen Vertragsstaaten eingereicht werden, neben Urteilen kann der Gerichtshof auch Gutachten abgeben.
  • Der Gerichtshof hat mehr als 10.000 bindende Urteile gegen die betroffenen Länder erlassen und hat Regierungen veranlasst, ihre Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern.

Quelle

  • Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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