Mit EU-Kommission wird das aus Vertretern der Mitgliedsländern (sog. EU-Kommissaren) zusammengesetzte Gremium bezeichnet, das das Exekutivorgan, d.h. die “Regierung” der europäischen Union bildet. Aufgabe der Kommission ist daher insbesondere die Umsetzung der Rechtsakte (Richtlinien/Verordnungen). Darüber hinaus hat sie auch das alleinige Recht Vorschläge für neue Gesetze zu unterbreiten.
Die Kommissare werden von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer ernannt und abberufen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/eukommission.php 29.09.2014