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Die Ausübung von Tätigkeiten für einen Arbeitgeber oder nach dessen Weisung und/oder unter dessen Aufsicht, die nach innerstaatlichem Recht oder im Einklang mit ständigen Gepflogenheiten als eine Form der Arbeit geregelt ist.
Synonym
- Berufstätigkeit
Verwandte(r) Begriff(e)
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Beschäftigung
Quelle
- Art. 2(c) der Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Arbeitgebersanktions-Richtlinie)
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