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Erweiterung

Der Begriff „Erweiterung“ bezieht sich auf den Beitritt neuer Mitglieder zur EU in mehreren Wellen. Bislang sind neben den sechs Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaften (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) 22 weitere Länder beigetreten:

  • 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich
  • 1981: Griechenland
  • 1986: Portugal, Spanien
  • 1995: Finnland, Österreich, Schweden
  • 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • 2007: Bulgarien, Rumänien
  • 2013: Kroatien

Island, Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei haben den Status von Kandidatenländern. Mit der Türkei, Montenegro und Serbien laufen Beitrittsverhandlungen, während die Verhandlungen mit Island derzeit ausgesetzt sind. Die anderen westlichen Balkanstaaten sind potenzielle Kandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*).

Im Zeitraum 2014-2020 ist das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) das Finanzierungsinstrument der EU für den Heranführungsprozess. Unterstützung wird im Rahmen von Beitrittspartnerschaften mit den Kandidatenländern und Europäischen Partnerschaften mit potenziellen Kandidaten gewährt.

* Diese Bezeichnung gilt unbeschadet der Standpunkte zum Status und steht in Übereinstimmung mit UNSCR 1244 und der IGH-Stellungnahme zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

 

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