Bundeskartellanwalt

Bundeskartellanwalt

Der Bundeskartellanwalt vertritt die öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts vor dem Kartellgericht. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben vom Gericht unabhängig und organisatorisch dem Bundesministerium für Justiz zugeordnet. Die Rechtsgrundlage findet sich im Kartellgesetz zweitausendfünf, das auch die Stellung des Kartellgerichts und des Kartellobergerichts regelt.

Rechtliche Grundlage und Stellung

  • Stellung Der Bundeskartellanwalt ist Amtspartei vor dem Kartellgericht. Er ist unmittelbar der Bundesministerin für Justiz unterstellt und handelt unabhängig vom Gericht.
  • Gerichtsorganisation Das Oberlandesgericht Wien ist für das gesamte Bundesgebiet Kartellgericht. Gegen dessen Beschlüsse entscheidet der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht.
  • Vertretung Für den Bundeskartellanwalt sind Stellvertreter bestellt, die ihn im Amt unterstützen.

Aufgaben

  • Wahrung der öffentlichen Interessen Teilnahme an Verfahren über Kartelle, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Zusammenschlüsse.
  • Antragsrechte Anträge an das Kartellgericht, etwa auf Feststellung, Abstellung von Zuwiderhandlungen, Maßnahmen und soweit gesetzlich vorgesehen auf Verhängung von Geldbußen.
  • Rechtsmittel Einbringen von Rechtsmitteln gegen kartellgerichtliche Entscheidungen im Rahmen der Parteistellung.

Verfahren und Zuständigkeit

  • Einleitung von Verfahren Verfahren werden durch Anträge der Amtsparteien oder durch Zusammenschlussanmeldungen ausgelöst. Das Kartellgericht entscheidet im außerstreitigen Verfahren.
  • Zusammenschlüsse Zusammenschlussanmeldungen sind bei der Bundeswettbewerbsbehörde einzubringen. Nur die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt können Anträge auf Prüfung eines Zusammenschlusses vor dem Kartellgericht stellen.
  • Geldbußen Anträge auf Geldbußen können von der Bundeswettbewerbsbehörde oder vom Bundeskartellanwalt gestellt werden. Geht die Bundeswettbewerbsbehörde wegen derselben Zuwiderhandlung bereits vor, entfällt das Antragsrecht des Bundeskartellanwalts für diese Zuwiderhandlung.

Befugnisse und Instrumente

  • Mitwirkung und Anträge Teilnahme an mündlichen Verhandlungen, Stellung von Beweisanträgen, Anregung von Auflagen und Verpflichtungszusagen, Anträge auf Unterlassung und Abstellung.
  • Zusammenarbeit Gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit und Koordination mit der Bundeswettbewerbsbehörde zur wirksamen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.

Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde

Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt sind eigenständige Amtsparteien. Die Bundeswettbewerbsbehörde führt Ermittlungen, nimmt Zusammenschlussanmeldungen entgegen und stellt Anträge an das Kartellgericht. Der Bundeskartellanwalt wahrt die öffentlichen Interessen vor dem Gericht und kann Anträge stellen oder sich Anträgen anschließen. Beide Stellen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Rechtsmittel

Der Bundeskartellanwalt ist berechtigt, gegen Beschlüsse des Kartellgerichts Rechtsmittel zu ergreifen. Über Rekurse entscheidet der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht.

Praxis Hinweise

  • Zusammenschluss Unternehmen bringen die Anmeldung eines Zusammenschlusses bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein. Der Bundeskartellanwalt wird davon in der Regel informiert und kann eine vertiefte Prüfung beim Kartellgericht anregen.
  • Kontakt Für Auskünfte zu Ermittlungen und Anmeldungen ist die Bundeswettbewerbsbehörde erste Anlaufstelle. In gerichtlichen Verfahren tritt der Bundeskartellanwalt als Amtspartei auf.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Petsche Urlesberger Vartian Kartellgesetz KartG Kommentar dritte Auflage MANZ Wien zweitausendfünfundzwanzig
  • Reidlinger Hartung Das österreichische Kartellrecht Ein Handbuch für Praktiker fünfte Auflage Linde Wien zweitausendvierundzwanzig
  • Brand Schadenersatz im Kartellrecht Praxishandbuch Private Enforcement erste Auflage Linde Wien zweitausendsiebzehn
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte