Bürgerkrieg

Bürgerkrieg mit Waffengewalt geführter Kampf zwischen Aufständischen und der Regierung oder zwischen organisierten Gruppen um die Herrschaft in einem Staat. Der Bürgerkrieg wird völkerrechtlich als innere Angelegenheit eines Staates angesehen, hat jedoch nicht selten die Intervention einer auswärtigen Macht zur Folge. Da “Kriegsrecht” im Bürgerkrieg nicht gilt, wird er in der Regel besonders grausam geführt. Haben Aufständische ihre Herrschaft bis zu einem erheblichen Grade gefestigt, so kann ihnen im internationalen Verkehr die Rechtsstellung einer .,De-facto-Regierung” eingeraeumt werden.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/b%C3%BCrgerkrieg/b%C3%BCrgerkrieg.htm

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results