Staatliches Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld (Zwangsgeld), ersatzweise auch Ordnungshaft (Zwangshaft), zur Erzwingung bestimmter Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen. Ist das staatliche Mittel zur Erzwingung bestimmter Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen seitens einer Person.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/beugemittel/beugemittel.htm 18.09.2014