Beamtenverhältnis

Mit Beamtenverhältnis wird das öffentlich-rechtliche, gesetzlich besonders geregelte Dienst- und Treueverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn bezeichnet.

Das Beamtenverhältnis wird begründet durch Ernennung und endet durch Entlassung, nach Entfernung aus dem Dienst und durch Eintritt in den Ruhestand.

Im Rahmen des Beamtenverhältnisses ist zwischen Grund- und Dienstverhältnis zu unterscheiden. Entscheidungen des Dienstherrn die im Grundverhältnis ergehen (z.B. Einstellung, Beförderung oder Entlassung) sind Verwaltungsakte. Entscheidungen die im Dienstverhältnis ergehen sind mangels Außenwirkung keine Verwaltungsakte. Nach neuerer Terminologie spricht man auch von einer Differenzierung nach Eingriff in die persönliche Rechtsstellung (Grundverhältnis) oder Amtsstellung (Betriebsverhältnis).

Gegen Entscheidungen im Dienstverhältnis kann die Beamtin trotzdem vorgehen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/beamtenverhaeltnis.php 29.09.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

philipp-springer-profilbild-2

Dr.

5,0
Rated 5 out of 5

Videos

Was versteht man unter dem Begriff “Stand der Technik”?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results