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Ausweismissbrauch

Benutzen eines fremden oder Überlassen des eigenen Ausweises (z.B. Paß, Führerschein) zur Täuschung im Rechtsverkehr. Schon der Versuch ist strafbar; Urkundenfälschung.

Unter den Begriff Ausweis fallen Pässe, Personalausweise, Studienausweise, Dienstausweise jeglicher Art, aber auch der Führerschein. Vom Missbrauch eines solchen Dokuments spricht man dann, wenn jemand es, obwohl es ihm nicht gehört, zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt oder wenn er einem anderen zu demselben Zweck ein Ausweispapier überlässt, das nicht auf diesen ausgestellt ist. Eine Täuschung im Rechtsverkehr liegt z. B. dann vor, wenn ein falsches Dokument bei einer Polizeikontrolle oder der Eröffnung eines Kontos vorgelegt wird.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausweismissbrauch/ausweismissbrauch.htm

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