Ausstattung

Ist alles, was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung von den Eltern zugewendet wird. Bei Mädchen früher Aussteuer oder Mitgift genannt – das, was Eltern einem Kinde mitgeben, wenn dieses heiratet oder sich selbständig machen will. Das Kind hat hierauf keinen Anspruch. Beerben mehrere Kinder später die Eltern, wird die Ausstattung, die jedes erhalten hat, auf seinen Erbteil angerechnet.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausstattung/ausstattung.htm

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paul-kessler

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