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Ausschüsse des Europäischen Parlaments

Ebenso wie die nationalen Parlamente setzt das Europäische Parlament (EP) parlamentarische Ausschüsse ein.

Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des EP (MdEP) benennen zu Beginn der Wahlperiode und zweieinhalb Jahre danach Mitglieder für die Wahl in verschiedene Ausschüsse. Auf Vorschlag seiner Konferenz der Präsidenten setzt das EP verschiedene Ausschüsse ein, deren Größe und Zuständigkeit so festgelegt werden, dass sie so weit wie möglich die Zusammensetzung des EP widerspiegeln.

Derzeit gibt es 22 ständige Ausschüsse und einen Sonderausschuss, die sich mit verschiedenen Bereichen der EU-Aktivitäten befassen (z. B. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Beschäftigung und Soziales, Industrie, Forschung und Energie, konstitutionelle Fragen, Rechtsangelegenheiten, Haushalte, Haushaltskontrolle usw.).

Folgende Arten der Ausschüsse gibt es:

  • ständige Ausschüsse;
  • Untersuchungsausschüsse, die Verstöße gegen das EU-Recht oder Missstände bei seiner Anwendung untersuchen

Das Europäische Parlament kann außerdem folgende Ausschüsse einsetzen:

  • Unterausschüsse (zum Thema Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung);
  • nichtständige Ausschüsse mit einer einjährigen Mandatszeit, die sich mit bestimmten Problemen befassen (z. B. der Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise).

Die Ausschüsse erstellen Berichte, die von einem „Berichterstatter“ vorgelegt werden:

  • Legislativberichte, die Änderungen an einem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Gesetzesentwurf vorschlagen;
  • nichtlegislative Berichte;
  • Initiativberichte.

Die Ausschüsse treten auf Einberufung ihrer Vorsitzenden oder auf Antrag des Präsidenten des EP zusammen. Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union dürfen an diesen Sitzungen teilnehmen, sofern sie dazu eingeladen wurden.

Vor der Bestätigung einer neuen Europäischen Kommission führen die Parlamentsausschüsse Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch, deren künftige Ressorts in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

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