Ausreisepflicht

gesetzliche Pflicht eines Ausländers, das Bundesgebiet zu verlassen. Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Der Ausländer hat das Bundesgebiet unverzüglich oder innerhalb der ihm gesetzten Frist zu verlassen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausreisepflicht/ausreisepflicht.htm

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