Werden Arbeitnehmer von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber im Ausland beschäftigt, ist das für das Arbeitsverhältnis anzuwendende Arbeitsrecht zu bestimmen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auslandsbesch%C3%A4ftigung/auslandsbesch%C3%A4ftigung.htm