Im öffentlichen Dienst gewährte Aufwandsentschädigungen sind lohnsteuerfrei, von privaten Arbeitgebern gewährte, soweit sie Reisekosten und Mehrverpflegung decken. Es handelt sich begrifflich um Ersatzleistungen für berufliche Ausgaben.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufwandsentsch%C3%A4digung/aufwandsentsch%C3%A4digung.htm