Mangelhafte Behandlung = Kunstfehler, arbeitet der Arzt nicht lege artis haftet er für alle Fehler wie bei normaler Körperverletzung. Mangelhafte Einwilligung = Aufklärungsfehler, mangelhafte Aufklärung macht die Einwilligung ungültig – ohne Einwilligung ist die Behandlung rechtswidrig.
Arzthaftung
EMPFEHLUNG
5,0
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- Compliance in Unternehmen, Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, IT- EDV- & Datenschutzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht