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Arbeitslosenversicherung

Mit Arbeitslosenversicherung, wird der Teil der Sozialversicherung bezeichnet, der im Fall der Arbeitslosigkeit eingreift. Eine Arbeitslosenversicherung (AV) ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, arbeitslosen Menschen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.

Die Arbeitslosenversicherung gehört auch zum Sicherungssystem der staatlichen Sozialversicherungen. Verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitsmarktservice (AMS), ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigenem (politisch besetzten) Verwaltungsrat und unter Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die praktische Abwicklung erfolgt in 100 regionalen Stellen und 9 Landesgeschäftsstellen des AMS. Die Bestimmungen sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) geregelt.

Versicherte

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte), Lehrlinge, Heimarbeiterinnen, sowie eine Reihe weiterer Personengruppen nach Spezialbestimmungen. Freie Dienstnehmer sind seit 1. Januar 2008 pflichtversichert, Selbständige können sich ab Januar 2009 wahlweise gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Beitragssatz

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt für den Arbeitgeber 3%, für den Arbeitnehmer ist der Beitrag je nach Einkommen gestaffelt. Werte für 2014: bis 1.246 € (2013 1219): 0%, über 1.246 € bis 1.359 €: 1%, über 1.359 € bis 1.530 €: 2%. Über einem Einkommen von 1.530 (2013: 1.497) € brutto wird der “normale” Beitragssatz von 3% einbehalten. Die Krankenkassen erledigen das Inkasso der Arbeitslosenversicherung, gemeinsam mit den Beiträgen für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. 2014 beträgt die Höchstbemessungsgrundlage nach dem ASVG 4.530 Euro brutto (2013: 4.440).

Leistungen

Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt ca. 55 % – 60 % vom Nettoeinkommen plus Zuschläge für Familienmitglieder (2012: 97 Cent pro Tag und Person). Die Bezugsdauer reicht von 20 bis 52 Wochen, je nach Länge der bisherigen Versicherungszeiten und Alter.

Notstandshilfe

Nach dem Aufbrauch des Arbeitslosengeldes kann Notstandshilfe beantragt werden, die zeitlich unbegrenzt ist und zwischen 92 % und 95 % des Arbeitslosengeld beträgt. Allerdings wird bei dieser Leistung das Einkommen von Ehepartnern und Lebensgefährten abgezogen, unter Berücksichtigung verschiedener Freigrenzen.

Sanktionen

Bei Beendigung von Dienstverhältnissen aus Eigenverschulden (z. B. Kündigung durch den Dienstnehmer, Entlassung) werden für die ersten vier Wochen keine Leistungen ausbezahlt, die Bezugsdauer verschiebt sich nach hinten. Wird eine mögliche Arbeitsaufnahme verweigert oder vereitelt, werden die Leistungen für einen Zeitraum von sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen ersatzlos gestrichen.

Arbeitslosenversicherung in der EU

Eine Arbeitslosenversicherung auf EU-Ebene gibt es nicht. Vorangetrieben vom EU-Sozialkommisar László Andor wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer vertieften Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Einführung einer europäischen Basis-Arbeitslosenversicherung diskutiert. Im Sinne eines makroökonomischen Instruments soll damit aus Ländern mit einem Boom und geringer Arbeitslosigkeit Kaufkraft abgezogen und die Kaufkraft in Krisen-Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit gestützt werden. Nationale Arbeitslosenversicherungen sollen die Leistungen der europäischen Basis-Arbeitslosenversicherung aufstocken können.

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenversicherung#Arbeitslosenversicherung_in_.C3.96sterreich 09.11.2014

  1. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/andor/headlines/news/2014/09/20140903_en.htm
  2. Focus.de:Europäische Arbeitslosenversicherung, Deutsche sollen für Arbeitslose in anderen Ländern zahlen
  3. welt.de:Brüssel plant europäische Arbeitslosenversicherung

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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