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Der Anklagesatz besteht aus dem Lebenssachverhalt (konkreter Anklagesatz) der dem Angeschuldigten zur Last gelegt wird, den Tatbestandsmerkmalen (abstrakter Anklagesatz) und den anzuwenden Strafvorschriften.
In der Anklage ergibt sich daraus folgender Aufbau:
- abstrakter Anklagesatz
- konkreter Anklagesatz
- Angewandte Strafvorschriften
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/anklagesatz.php 29.09.2014