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Mit Anerkenntnisurteil wird ein Urteil bezeichnet, dass die Partei gemäß eines von ihr abgegebenen Anerkenntnis verurteilt. Bei sofortigem Anerkenntnis fallen dem Kläger die Kosten zur Last, wenn der Beklagte durch sein Verhalten keinen Anlass für die Klageerhebung gegeben hat.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/anerkenntnisurteil.php 29.09.2014