Mit Abwicklungsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der nach erfolgter Kündigung die Bedingungen für die Abwicklung festlegt, wie z.B. die Dauer der Weiterbeschäftigung und die Zahlung einer Abfindung.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/abwicklungsvertrag.php 29.09.2014